Re: Visum-Schikanen


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Geschrieben von Günter am 09. Mai 2001 09:31:33:

Als Antwort auf: Visum-Schikanen geschrieben von Stefan am 08. Mai 2001 09:20:31:

Hallo Stefan,
vorab erst einmal herzlichen Dank für Deinen Beitrag sowie die Anregung, "taz", auch Barbara hat mir ähnliches vorgesclagen und ich bin hier in München auch schon in dieser Richtung aktiv.
Deine Zweifel, dass man gegen die Ablehnung klagen kann, sind richtig.
Es ist nicht möglich eine Klage gegen die Ablehnung eines Visumsantrags zu stellen.
Wird der Visumsantrag (meist ohne Angabe von Gründen, auch dazu ist die französische Botschaft berechtigt) abgelehnt, bleibt vorerst nur der Weg über eine sogenannte REMONSTRATION (Gegenvorstellung, formloser Rechtsbehelf)bei der Deutschen Botschaft. Ein Anspruch auf sachliche Bescheidung besteht nicht.
Erwähnenswert finde ich, dass bei all den Behördenkontakten die zwangsläufig entstehen, es beim Auswärtigen Amt in Berlin, Mitarbeiterinnen gibt deren Rechtshilfe Beispielhaft ist und jedem Beamten der im Sold der Bundesrepublik steht, sei er auch fern der Heimat auf einem recht verlassenen Botschafterposten, zu Ehre reichen würde.
Dir Stefan danke ich nochmals, es ist sehr selten geworden, in unserem "Paradies", dass sich Mitmenschen für die Belange anderer interessieren, ohne davon zu profitieren.
Danke an Dich und einen herzlichen Gruß,
Günter
>Hallo Günter,
>diese Schikanen sind leider wirklich kein Einzelfall: die französische Botschaft in Praia lehnt ziemlich oft Visaanträge von Kapverdenaern ohne Angabe von Gründen ab. Und ich bezweifle, dass man dagegen klagen kann. In anderen Dritte-Welt-Staaten sieht die Lage übrigens nicht anders aus.
>Vielleicht setzt Du Dich mit dem "Verein binationaler Partnerschaften" in Verbindung, für den solche Fälle Normalität sind. Du kannst den Fall auch der "taz" in Berlin schildern, vielleicht machen die eine Geschichte draus.
>Gruß
>Stefan





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