Re: RICHTIGSTELLUNG@DANIEL: EU-Recht?


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Geschrieben von Ein Betrogener am 01. August 2001 03:53:52:

Als Antwort auf: Re: RICHTIGSTELLUNG@DANIEL: EU-Recht? geschrieben von Daniel am 27. Juli 2001 15:10:08:

Daniel:
>>>Sollten sich also diese Behauptungen nicht als richtig erweisen, hat das in der Regel ein gerichtliches Nachspiel für den dann sogenannten Verleumder...<<<

Aber nur wenn Sie sich als NICHT richtig erweisen ...
Man sollte schon Beweise einer betrügerischen Absicht haben, bevor man soetwas sagt.

Einmal noch deutlich für Dich:
Ich habe diese Beweise. Ich gab sie meinem Anwalt. Der gab Sie an den Staatsanwalt.

Wir drei klagen an: Michael Fischer ist ein Betrüger!!!
M. F und sein Anwalt behaupten sicher das Gegenteil.
Der Richter entscheidet.

Schlussfolgerung für Zurückgebliebene:
Ich darf es also sagen, denn ich klage gleichzeitig an. Klage vor Urteil.

So einfach ist das.

Daniel, Du machst Dich lächerlich ...





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