Re: RICHTIGSTELLUNG@DANIEL: EU-Recht?


[ Reisen Cabo Verde - Kapverdische Inseln ]


Geschrieben von Daniel am 27. Juli 2001 15:10:08:

Als Antwort auf: RICHTIGSTELLUNG@DANIEL: EU-Recht? geschrieben von Ein Betogener am 25. Juli 2001 17:15:38:

Hallo an den "Anonymen",

>Daniel:
>>Es handelt sich hier im Forum um verleumderische Äusserungen, wenn Behauptungen über ein kriminelles Verhalten aufgestellt werden, ein strafbares Verhalten aber von einer gerichtlichen Instanz nicht festgellt worden ist....
>...Verleumdung selbst IST jedoch eine strafbare Handlung, da durch eine Verleumdung unter Umstaenden unternehmerische Schaeden entstehen können.
>Ein Betogener:
>FALSCH:> Jemanden der Verleumdung anzuklagen bedeutet, das der Kläger behauptet, die Aussage wäre inhaltlich falsch. In einem etwaigen Gerichtsprozess muss der Verleumder die Schuld des Kläger beweisen. Der Kläger muss sich verteidigen.

Ich glaube da ist ein grosses Missverstaendnis was juristische Begebenheiten angeht...vielleicht doch lieber nochmal den Anwalt fragen?

Noch einmal anders ausgedrückt: Ein Kläger wird zum Verleumder, wenn er, BEVOR EINE GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG GEFALLEN IST, Informationen öffentlcih bekannt macht die noch nicht gerichtlich festgestellt wurden, z.B. Jemand öffentlich als Betrüger bezeichnen.
Sollten sich also diese Behauptungen nicht als richtig erweisen, hat das in der Regel ein gerichtliches Nachspiel für den dann sogenannten Verleumder...


>Zur Erinnerung: MICHAEL FISCHER IST EIN BETRÜGER !!!
>Ich darf das sagen, denn er hat mich betrogen. Ich verleumde ihn nicht, ich sage die Wahrheit. Und, was mir die Sache einfacher macht, ICH KANN ES BEWEISEN.

Das nennt man Verleumdung.

Gruss,
Daniel Reyes





Antworten:


[ Reisen Cabo Verde - Kapverdische Inseln ]