RICHTIGSTELLUNG@DANIEL: EU-Recht?


[ Reisen Cabo Verde - Kapverdische Inseln ]


Geschrieben von Ein Betogener am 25. Juli 2001 17:15:38:

Als Antwort auf: Re: Wie steht es um das EU-Recht? geschrieben von Daniel Reyes am 25. Juli 2001 00:55:29:

Hallo Daniel, liebes Forum

ich bin ebenfalls längere Zeit ruhiggeblieben. Nach Deiner Stellungnahme zum EU-Recht kann ich nicht mehr.

Daniel:
>CaboVerde24 verweist lediglich auf eine Website eines Unternehmers deren Inhalt keinerlei ilegales oder strafbares Verhalten zeigt oder vermuten laesst.

Ein Betrogener:
FALSCH:>Du verweist nicht auf eine Website, Du hostest sie und machst auf "CaboVerde24" ordentlich Werbung für sie. Unter Empfehlungen hast Du die betreffende Seite als Nr.1!!!
Tolle Empheflung, wenn Du an jedem klick verdienst.

Daniel:
>Es handelt sich hier im Forum um verleumderische Äusserungen, wenn Behauptungen über ein kriminelles Verhalten aufgestellt werden, ein strafbares Verhalten aber von einer gerichtlichen Instanz nicht festgellt worden ist....
...Verleumdung selbst IST jedoch eine strafbare Handlung, da durch eine Verleumdung unter Umstaenden unternehmerische Schaeden entstehen können.

Ein Betogener:
FALSCH:> Jemanden der Verleumdung anzuklagen bedeutet, das der Kläger behauptet, die Aussage wäre inhaltlich falsch. In einem etwaigen Gerichtsprozess muss der Verleumder die Schuld des Kläger beweisen. Der Kläger muss sich verteidigen.

Zur Erinnerung: MICHAEL FISCHER IST EIN BETRÜGER !!!
Ich darf das sagen, denn er hat mich betrogen. Ich verleumde ihn nicht, ich sage die Wahrheit. Und, was mir die Sache einfacher macht, ICH KANN ES BEWEISEN.

Daniel:
>Wenn es nach euch ginge, dann hiesse es wohl: "Alle sofort aufhaengen, Gerichtsurteil überflüssig".....

Ein Betrogener:
>Du sagst es, aber nach mir geht es nicht.

Nochmal: Fischer zahlt Dich mit MEINEM Geld !!!
Liegst Du nachts häufig wach ?

Ein Betrogener
>Hallo Pitt und Luigi,
>>Wirbt einer für einen bereits über Monate per Haftbefehl Gesuchten ohne eben diesen Hinweis wie auf unserer Link-Seite, dann ist auch er dran!
>Ich schreibe nicht gerne ueber juristische Sachlagen, und noch weniger in einem Forum mit dem Titel: "Reisen-CaboVerde", aber da es langsam doch etwas zu weit geht, muss ich doch einmal meine Meinung dazu abgeben.
>Ich glaube, man sollte hier doch mal ein bisschen differenzierter und überlegter argumentieren und den Sachverhalt fundiert analysieren:
>1. CaboVerde24 verweist lediglich auf eine Website eines Unternehmers deren Inhalt keinerlei ilegales oder strafbares Verhalten zeigt oder vermuten laesst.

>2. Solange nicht in einem unabhaengigen, gerichtlichen Verfahren festgestellt worden ist, ob und in wieweit ein strafbares Handeln vorliegt, wird CaboVerde24 Abstand nehmen von jeglichen voreiligen und unsachgemaessen (VOR-)Urteilen, da das urteilen nicht unsere Aufgabe sondern die eines ordentlichen Grichts sind.

>3. Bei einem Haftbefehl handelt es sich lediglich um eine Massnamhme die der Sicherstellung eines eventuell stattzufindenden Verfahrens dient, und nicht um ein Urteil selbst. Die Strafbarkeit oder Unschuld soll dann weiterhin in diesem Verfahren festgestellt werden.

>4. Es handelt sich hier im Forum um verleumderische Äusserungen, wenn Behauptungen über ein kriminelles Verhalten aufgestellt werden, ein strafbares Verhalten aber von einer gerichtlichen Instanz nicht festgellt worden ist.
>5. Verleumdung selbst IST jedoch eine strafbare Handlung, da durch eine Verleumdung unter Umstaenden unternehmerische Schaeden entstehen können.
>>Nur, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
>Das kann sich aendern! ;)
>Mein Fazit nach wie vor: Bevor das Gericht nicht gesprochen hat, sollte man nicht vorschnell handeln noch gerüchtartige VOR-Urteile verbreiten!
>Und sogar vorsichtig sein mit verleumderischen Behauptungen, die auch ein Nachspiel haben können.
>Wenn es nach euch ginge, dann hiesse es wohl: "Alle sofort aufhaengen, Gerichtsurteil überflüssig".....aber meine Herren! Wir sind nicht mehr im Mittelalter noch im Zeitalter der Hexenverbrennung.
>So nicht!
>Boa noite,
>Daniel Reyes





Antworten:


[ Reisen Cabo Verde - Kapverdische Inseln ]